EU-Chatkontrolle: Geplante Totalüberwachung unverhältnismäßig und verfassungswidrig – Gesellschaft für Informatik e.V. | gi

Der Präsidiumsarbeitskreis Datenschutz und IT-Sicherheit der Gesellschaft für Informatik e.V. beurteilt die Gesetzesvorschläge der EU-Kommission zur Chat-, E-Mail und Datenkontrolle als verfassungswidrig und ruft die Bundesregierung dazu auf, am geplanten „Recht auf Verschlüsselung“ festzuhalten und im Rat entschieden auf entsprechende Änderungen der geplanten EU-Verordnung hinzuwirken.
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