Für den Empfänger ist sie oft lästig, für den Absender zwingend notwendig: Direktwerbung. Unerwünschte Werbung erscheint wie ein Verstoß gegen den Datenschutz. Doch die DSGVO enthält keine Vorschriften zur Werbung, dennoch gibt es Vorgaben für die Rechtmäßigkeit.
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